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Schulgebühren

Private Bildungseinrichtungen in Deutschland können verschiedene Zuschüsse und Subventionen sowohl von der Bundesregierung als auch von den einzelnen Bundesländern erhalten. Beispielsweise übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungskosten an unserer Schule vollständig, während private Stiftungen die Ausbildungskosten teilweise tragen.

Wir setzen uns dafür ein, allen sozialen Gruppen den gleichen Zugang zu Bildung zu ermöglichen und haben ein System von Ermäßigungen und Schulgebühren eingeführt, das auf dem Gesamteinkommen der Familie basiert. Ermäßigungen werden auch für Mitarbeiter, nahe Angehörige von Studierenden und Menschen mit Behinderungen angeboten.

Zusätzliche Kosten können nur nach Rücksprache mit Partnern entstehen und umfassen möglicherweise Ausgaben für Reisen, externe Seminare oder Workshops sowie zusätzliche Unterbringung während Praktika oder Projektarbeiten.

Ermäßigungen werden für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt. Wenn ein Studierender für mehrere Arten von Ermäßigungen in Frage kommt, wird die höchste Ermäßigung angewendet. Ermäßigungen sind nicht kumulierbar.
Kriterien für Ermäßigungen
  • Familieneinkommen: Das Gesamteinkommen der Familie aus dem vorherigen Kalenderjahr wird berücksichtigt oder im Steuerbescheid ausgewiesen.
  • Arbeitslose Personen: Arbeitslose erhalten eine Ermäßigung auf die Ausbildungskosten (außer Personen, die bei der Arbeitsvermittlung registriert sind).
  • Teilzeitbeschäftigte: Personen mit einer Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden pro Woche.
  • Geflüchtete und internationale Studierende: Geflüchtete sowie Studierende aus dem Ausland.
  • Frauen: Frauen haben Anspruch auf eine Ermäßigung der Ausbildungskosten.
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